Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz Bedeutung

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Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz

Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz Logo #42753Am 15. November 1994 trat die neue Verfassung für das geeinte Deutschland in Kraft. In Artikel 3, Absatz 3 wurde der Satz »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« angefügt. Artikel 3 begründet nur ein Benachteiligungsverbot und kein Gleichstellungsgebot. Es bietet jedoch Schutz gegen Diskriminierung durch die öffentliche ...
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